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LG Berlin, 10.02.2003 - 67 S 240/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung wegen Störung des Hausfriedens; Angemessene Frist zur Abhilfe oder Abmahnung; Anforderungen an die Kündigungsbegründung; Zeitlicher Zusammenhang mit der Vertragsstörung
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Fristlose Kündigung; Begründung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Angabe der Kündigungsgründe in Kündigungsschreiben; Störung des Hausfriedens; Abmahnung
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Fristlose Kündigung; Begründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Kündigung wegen Lärmbelästigungen
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Angabe des Grundes
- vdiv.de (Kurzinformation)
§ 569 BGB
Fristlose Kündigung; Anforderung an die Begründung des Kündigungsschreibens
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 05.06.2002 - 8a C 26/02
- LG Berlin, 10.02.2003 - 67 S 240/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
Auszug aus LG Berlin, 10.02.2003 - 67 S 240/02
Danach müssen die Kündigungsgründe so ausführlich angegeben werden, dass der damit geltend gemachte Sachverhalt ausreichend von vergleichbaren anderen Sachverhalten abgegrenzt werden kann (RE BayObLG, NJW 1981, 2197;… Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Auflage 2002, § 569 Rdnr. 54). - BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 6/84
Kündigung; Mietvertrag; Mietverhältnis; Eigenbedarf; Begründung; Umfang; …
Auszug aus LG Berlin, 10.02.2003 - 67 S 240/02
Für den notwendigen Umfang der vorprozessual anzugebenden Kündigungsgründe sei auf den Zweck dieser Vorschrift abzustellen, nämlich beim Kündigungsempfänger Klarheit über die Rechtslage und über seine Verteidigungsmöglichkeiten zu schaffen (RE BayObLG, WuM 1985, 50;… Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Auflage 2002, § 569 Rdnr. 54). - LG Berlin, 02.05.1997 - 64 S 126/96
Auszug aus LG Berlin, 10.02.2003 - 67 S 240/02
Da die Kündigung darauf gestützt wird, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist, muss der Ausspruch der Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit der Vertragsstörung stehen (LG Berlin, GE 1997, 1033;… Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Auflage 2002, § 543 Rdnr. 176).
- LG Stuttgart, 07.06.2006 - 19 T 33/06
Wohnraummiete: Angabe der Gründe für fristlose Kündigung
Auch bei einer auf eine Vielzahl einzelner Vertragsverletzungen gestützten Kündigung müssen die einzelnen Vertragsverletzungen substantiiert dargelegt werden (vgl. LG Berlin WuM 2003, 208ff). - LG Karlsruhe, 29.01.2014 - 9 S 258/13
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Hierfür konnten nur Vorfälle nach dem 02.11.2011 zugrunde gelegt werden (vgl. LG Berlin, Urteil vom 10. Februar 2003 - 67 S 240/02 -, juris, Rn. 8).